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Orthopädisch zugelassene Schuhe DGUV112-191 & Ö-Norm Z1259


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Baumuster geprüft und konform

Secosol® DGUV 112-191 und Ö-Norm Z1259

Die BGR 191 betrifft den Schutz der Füße und Knie. Sie wurde vor kurzem in DGUV 112-191 umbenannt, nach der Fusion von den deutschen Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern. Die DGUV 112-191 tritt bei einer atypischen Anatomie des Fußes ein. Aus einer sorgfältigen ärztlichen Untersuchung geht nämlich hervor, dass das Problem auch in dem Moment einen Einfluss hat, in dem Sicherheitsschuhe angezogen werden müssen. Aus gesundheitlichen, den Arbeiter betreffenden Gründen, muss die Verwendung einer spezifischen Einlegesohle in den Sicherheitsschuhen erwägt werden.

Diese Einlegesohlen müssen von einem Podologen, in Zusammenarbeit mit der orthopädischen Bezugsbehörde, entworfen werden. Für Sixton ist es Hartmann Orthopädie. Hartmann analysiert die für den einzelnen Fall geeignete Einlegesohle: Generisch, um den größten Teil der Fußprobleme zu lösen, mit der Bezeichnung Secosol Complete, bzw. in spezifischen Fällen ist es notwendig, eine Ad hoc-Einlegesohle anzufertigen, die Secosol Bausatz.

Die Sicherheitsschuhe mit den Secosol-Einlegesohlen müssen aber ihre technischen Sicherheitseigenheiten beibehalten, für die sie zertifiziert wurden. Das geschieht, wenn die Schuhe nach DGUV 112-191 zertifiziert sind. Das bedeutet, dass die zuständige Zertifizierungsbehörde geprüft hat, ob unsere Schuhe mit der für den jeweiligen Fall geeigneten Einlegesohle Secosol von Hartmann ihre Sicherheitseigenheiten beibehalten (Stoßtest, Kompression, Rutschhemmung, usw.), nach der Richtlinie EN ISO 20345:2011.

Die DGUV 112-191 wird in Deutschland stark verlangt und berücksichtigt.