Sicherheitsschuhe S1
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Schutzklasse S1
Sicherheitsschuhe der Schutzklasse S1 (das “S” steht für Schutzklasse) müssen die Mindestanforderungen der Norm erfüllen. Das Obermaterial und das Futter müssen abrieb- und reißfest sowie wasserdampfdurchlässig sein. Zur Grundausstattung gehört eine Zehenschutzkappe, die einen Stoß von mindestens 200 Joule und einen Druck von mindestens 15 kN aushält. Das bedeutet, dass die Arbeitsschuhe einem Gewicht von 20 Kilogramm aus einem Meter Fallhöhe standhalten. Ist die Fallhöhe gleich Null, verkraftet die Zehenschutzkappe etwa 1.500 kg. Der Zehenschutz kann aus Stahl, Aluminium, Kunststoff oder Carbon bestehen. Wichtig! Wird die Schutzkappe beschädigt, weil ein Gegenstand auf den Fuß gefallen ist, erfüllt sie ihre Schutzfunktion möglicherweise nicht mehr. Dann müssen die Arbeitsschuhe ausgetauscht werden.
Weiters haben die Arbeitsschuhe eine antistatische Sohle. Sie sorgt dafür, dass Elektrizität den Körper verlassen kann und verhindert so kleine Stromschläge. Die Sohle muss resistent gegen Öl und Benzin sein. Die Ferse muss geschlossen sein, das sorgt für einen stabilen Rundumschutz. Dazu zählen Sandalen, die hinten geschlossen sind. Clogs gehören jedoch nicht dazu, denn sie entsprechen nur der Kategorie „SB“, der Basisausstattung. Die Kategorie S1 findet man beispielsweise in Malerbetrieben, Bäckereien oder Großküchen.